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Steuersatz

Produkten wird im Regelfall ein gesetzlich vorgeschriebener Steuersatz zugewiesen werden. Produkte ohne Steuersatz enthalten keine Ausweisung einer Umsatzsteuer und dürfen nur unter bestimmten Bedingungen gehandelt werden.

Produkte werden bei Vorliegen eines Steuersatzes exklusiv (Preise enthalten keine Mehrwertsteuer) oder inklusiv (Preise enthalten Mehrwertsteuer) bepreist. I.d.R. werden Produkte für private Endabnehmer inklusiv und für Wiederverkäufer oder geschäfliche Kunden exklusiv bepreist, damit der für den jeweiligen Kunden interessante Preis sichtbar und möglichst glatt bleibt. 

Eine gesetzliche Vorgabe hierfür gibt es nicht. Viele Produkte oder Dienstleistungen werden von geschäflichen als auch privaten Kunden bezogen. Generell entscheiden sich Lieferanten für eine einheitliche Variante, die ihrem Geschäftszweck und Marketing am zuträglichsten ist.

Rundungsproblematik

Bei der Berechnung von Mehrwertsteuer kommt es regelmäßig zu unrunden Geldbeträgen (Beträge mit mehr als 2 Nachkommastellen) kommen. Im Allgemeinen können aber nur runde Geldbeträge (Beträge mit max. 2 Nachkommastellen bezahlt werden. 

Aus diesem Grund müssen Rundungen vorgenommen werden, wodurch es zwangsweise zu Rundungsfehlern kommt. Damit Belege im runden Bereich korrekt bleiben, müssen diese Rundungsfehler soweit minimiert werden, dass sie insgesamt unter 0,005 EUR bleiben. 

Problematik

Die Problematik soll durch folgendes Beispiel mit einem Steuersatz von 19% verdeutlicht werden. Es werden 10 Einzelpositionen berechnet (Beipiel gilt analog bei 10 gleichen oder verschiedenen Produkte, die auch auf *,10 EUR (10 Cent) netto enden). Im ersten Fall wird von Exklusivpreisen ausgegangen:

 

Einzelpreis netto: 5,10 EUR
math. Mehrwertsteuer auf Einzelpreis: 0,969 EUR
runde Mehrwertsteuer auf Einzelpreis: 0,97 EUR

netto Rechnungsbetrag bei 10 Positionen: 51,00 EUR
summierte math. Mehrwertsteuer auf Einzelpreise: 9,69 EUR
summierte runde Mehrwertsteuer auf Einzelpreise: 9,70 EUR
Mehrwertsteuer auf netto Rechnungsbetrag: 9,69 EUR

Auch bei Inklusivpreisen treten solche Fehler auf. Hier ist die Problematik weiter dadurch erschwert, dass Mehrwertsteuer math. endlose Kommastellen erhält weil sie durch Division berechnet wird.

Einzelpreis brutto: 6,07 EUR
math. Mehrwertsteuer auf Einzelpreis: 0,96915966386* EUR
runde Mehrwertsteuer auf Einzelpreis: 0,97 EUR

brutto Rechnungsbetrag bei 10 Positionen: 60,70 EUR
summierte math. Mehrwertsteuer auf Einzelpreise: 9,6915966386* EUR
summierte runde Mehrwertsteuer auf Einzelpreise: 9,70 EUR
Mehrwertsteuer im brutto Rechnungsbetrag: 9,6915966386* EUR

Beide Beispiele zeigen:

  • es kann dann zu wirksamen Fehlern kommen, wenn Mehrwertsteueranteile auf Teilebeträge gebildet wird, die erst gerundet und dann summiert werden (betrifft Exklusivpreise und Inklusivpreise).
  • wirksame Fehler entstehen nicht, wenn MwSt. auf den Endbetrag gebildet wird oder mit als ungerundeten Teilbeträge summiert werden. Bei Verfahren führen zum selben Ergebnis.

Konsequenzen

Zusammengefasst ausgedrückt, Rundungsfehler können dann wirksam werden, wenn gerundete Beträge summiert werden. Aus diesem Grund werden Mehrwertsteuern nicht auf einzelne Rechnungspositionen sondern auf Rechnungsbeträge berrechnet.

Weitere Konsequenzen sind, dass zahlungsrelevante Vorgänge können nicht aufgesplittet oder zusammengefasst werdem werden können: 

  • z.B. wenn ein Kunde mehrere Vorkassebestellungen tätigt und mehrere Auftragsbestätigungen (Proformarechnungen) erhält, kann bei einer gemeinsamen Lieferung keine gemeinsame Rechnung erstellt werden. Es müssen getrennte Rechnungen erstellt werden.
  • Wenn ein Kunde mehrere Produkte in einer Vorkassebestellung mit einer Auftragsbestätigung (Proformarechnung) bestellt, können bei getrennten Lieferungen keine getrennte Rechnungen ausgefertigt werden. Durch die Trennung kommt es zu einer Summierung von gerundeten Steuerbeträgen, deren Ergebnis von dem Steuerbetrag der Proformarechnung abweichen kann. Es muss eine gemeinsame Rechnung erstellt werden.

Umsatzsteuer und Konten

Umsatzsteuer

Die Preisdefinition im SMACC-System kann Exklusiv (zuzüglich Mehrwertsteuer) oder Inklusiv (mit enthaltener Mehrwertsteuer) erfolgen. Dementsprechend arbeiten die Preisbausteine mit Exklusiv - oder Inklusiv-Beträgen. 

Kundenkonto und Servicekonto sind immer Inklusiv-Konten. 

Rundung

Die Konten werden mit dem Steueranteil belastet. Die Multiplikation von Exklusivpreisen mit dem Steuersatz führt dadruch in der Regel zu unrunden Cent-Beträgen. Auch beim Micro-Charging kann es zu vielen sehr kleinen unrunden Beträgen kommen. Eine permanente Rundung auf Cent-Beträge könnte zu einer systematischen Verfälschung der Abrechnung führen.

Aus diesem Grund werden die Konten und die Kontenanteile in den Raten ungerundet geführt. Diese sind damit keine glatten Cent-Beträge. Die Rundung auf Cent-Beträge findet erst bei der Verbriefung der Raten statt, weil üblicherweise nur Cent-Beträge ausgewiesen werden.

Um eine Übereinstimmung der Ausweisung mit den ungerundeten Konten herzustellen, wird eine Korrektur des Kundenkontos und Servicekontos vorgenommen. Damit sind diese Konten nach Verbriefung aller Raten wieder Cent-Beträge.

   
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