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Verwendung der Buchungskonten

Im Abrechnungssystem werden durch die Buchungsanbieter einzelne Rechnungspositionen (Raten) erzeugt, die im Normalbetrieb nicht mehr geändert oder entfernt werden können:

  • Ausgangsbetrag: Der Ausgangsbetrag enthält den aus dem Preis/ Tarif kalkulierten Nutzungsbetrag vor der Verarbeitung des Systemkontos. Dieser Betrag dient rein abrechnungstechnischen Zwecken und hat daher keine Relevanz für die Abrechnung gegen den Kunden.
  • Anteil Bonusguthaben (BG):
  • Rechnungsbetrag: enthält die durch den Kunden insgesamt zu entrichtenden Betrag (nach Verarbeitung des Internkontos, d.h. abzüglich des vom Internkonto abgedeckten Anteiles, aber einschließlich der folgenden Anteile vom Externkonto und Kundenkonto.
  • Anteil Serviceguthaben (SG): enthält den Anteil des Rechnungsbetrages, der vom Externkonto gedeckt und abgezogen wurde. Dieser bezahlte Anteil kann auf der Rechnung mit ausgewiesen werden.
  • Anteil Kundenguthaben (KG): enthält den Anteil des Rechnungsbetrages, der vom Kundenkonto gedeckt und abgezogen wurde. Dieser bezahlte Anteil kann auf der Rechnung mit ausgewiesen werden.

Der Rechnungsbetrag enthält nicht den Anteil des Bonusguthabens, der ebenso wie der Ausgangsbetrag nicht für den Kunden transparent sein muss. Der Rechnungsbetrag enthält aber die mit Serviceguthaben und Kundenguthaben verrechneten Anteile. Auf Rechnungen wird neben dem Rechnungsbetrag der Forderungsbetrag ausgeweisen. Der Forderungsbetrag ist der zu zahlende Betrag. Er berücksichtigt die Anteile der Guthaben KG/SG und ist damit niedrieger als der Rechnungsbetrag oder sogar 0, sofern es sich um einen positiven Rechnungsbetrag handelt und eine Entnahme stattgefunden hat. 

Zusammenfassend gilt folgendes:

Rechnungsbetrag = Ausgangsbetrag - Bonusanteil

Forderungsbetrag = Rechnungsbetrag - Kundenguthabenanteil - Serviceguthabenanteil

Rechtliche Bedeutung KG/SG

  • Durch die Guthaben tritt lediglich eine zeitliche Verschiebung der Forderungen ein. Nach dem Ausgleich der Guthaben ist die Gesamtsumme der Forderungen immer gleich der Gesamtsumme der Rechnungsbeträge.
  • Ein Guthaben kann nicht ohne eine Rechnungsposition entstehen oder verschwinden. Selbst wenn ein Guthaben vom Lieferant geschenkt wird, handelt es sich um eine Gutschrift.
  • Mehrwertsteuern werden auf Rechnungsbeträge erhoben, nicht auf Forderungsbeträge. Der Forderungsbetrag ist lediglich bilanziell wirksam. Mehrwertsteuerlich wirksam ist nur der Rechnungsbetrag (siehe Besteuerung und Rundung).

Rechtliche Bedeutung BG

  • Das Bonusguthaben ist ein optionales Hilfskonto welchen nur während der Laufzeit eines Services existiert. Diese Konto wird auch als internes Konto bezeichnet, weil sein Betrag dem Kunden nicht zwangsweise offenliegt ist und auch kein Guthaben des Kunden darstellt im Gegensatz zu den Guthabenkonten. Das Bonusguthaben ist bilanziell und steuerlich weder beim Lieferanten noch beim Kunden relevant.

Beispiele für Raten

Folgende Abdeckungsfälle sind laut Buchungsketten (siehe Produkt-Bepreisung) möglich. Kundenguthaben und Serviceguthaben verhalten innerhalb der Rate sich identisch. Aus diesem Grund wurde auf die Darstellung aller möglichen SG-Szenarien verzichtet.

Ausgangs-betrag

BG Anteil

SG Anteil

KG
Anteil

RE/VK-Betrag

Forderungs-Betrag

Beschreibung

0,56

0,00

 

0,00

0,56

0,56

Der Rechnungsbetrag entspricht dem Ausgangebetrag, wenn das Ereignis durch Inclusive-Konto nicht (und auch nicht teilweise) abgedeckt wurde. Es erfolgte ebenso keine Prepaid-Abdeckung, weil beide Konten entweder nicht als Verfahrensschritt vorgesehen waren oder leer sind.

0,56

0,56

 

0,00

0,00

0,00

Das Ereignis wurde durch Systemkonto vollständig abgedeckt. Es entsteht somit kein Rechnungsbetrag.

0,56

0,20

 

0,00

0,36

0,36

Das Ereignis wurde durch Inclusive-Konto teilweise abgedeckt (0,20). Es entsteht somit ein Rechnungsbetrag, der kleiner ist als der Linearbetrag. Es erfolgte keine Prepaid-Abdeckung.

0,56

0,00

0,00

0,56

0,56

0,00

Das Ereignis wurde durch Kundenguthaben vollständig abgedeckt. Es fand keine Inklusive-Abdeckung statt (Rechnungsbetrag=Ausgangsbetrag) weil entweder kein Inklusive-Verfahrensschritt vorgesehen ist oder das Inklusive-Konto leer ist.

0,56

0,00

0,56

0,00

0,56

0,00

Wie oben, jedoch Serviceguthaben anstelle Kundenguthaben.

0,56

0,00

0,14

0,42

0,56

0,00

Wie oben, jedoch Verwendung von Serviceguthaben und Kundenguthaben.

0,56

0,00

 

0,30

0,56

0,26

Das Ereignis wurde durch Prepaid-Konto teilweise abgedeckt (0,30). Es fand keine Inklusive-Abdeckung statt (Rechnungsbetrag=Ausgangsbetrag) weil entweder kein Inklusive-Verfahrensschritt vorgesehen ist oder das Inklusive-Konto leer ist.

0,56

0,26

 

0,30

0,30

0,00

Das Ereignis wurde teilweise durch das Bonusguthaben (0,26) und der Rest durch das Kundenguthaben abgedeckt (0,30). Das Inklusive-Konto ist damit leer.

0,56

0,26

 

0,20

0,30

0,10

Das Ereignis wurde teilweise durch das Bonusguthaben (0,26), teilweise durch das Prepaid-Konto abgedeckt (0,20). Beide Konten sind damit leer. Der Rest (0,10) bleibt als zu zahlender Betrag.

Unterscheidung von Rechnungs- und Vorkasseraten

Die oben dargestellten Raten können für Rechnungs und Vorkasseszenarien eintreten

Beim Buchungsziel Rechnung werden ausschließlich verbindliche Raten erstellt. Bei verbindlichen Raten ist die Rechtskraft bereits eingetreten (bzw. tritt mit Erstellung der Rate ein). Alle Guthabensanteile (Soll und Haben) wurden auf die Guthaben gebucht. Ein verbindliche Rate ist bekräftigt und kann nicht mher storniert werden.

Spezielle Vorkasseraten gibt es nicht. Vorkasse ist der Zustand einer Rate. Eine im Vorkassezustand befindliche Rate (unverbindliche Rate) wird im Regelfall zu einer verbindlichen Rate. Bei unverbindlichen Rate werden Guthaben-Solls (Belastungen) gebucht jedoch nicht Guthabens-Haben (Aufwertungen). Eine unverbindliche Rate kann entweder storniert oder bekräftigt werden. Bei der Stornierung werden die gebuchten Guthaben-Solls (Belastungen) zurückgebucht.

Die unverbindliche Buchung der Belastungen von Guthaben bewirkt eine Reservierung der Guthabensanteile für den in Aussicht stehenden Vertrag. Die Guthaben werden dadurch vorläufig reduziert und stehen für andere Zwecken nicht mehr zur Verfügung. Dagegen dürfen Aufwertungen erst bei Bekräftigung zur Verfügung stehen und werden deshalb nicht vorläufig gebucht.

   
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