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Wie haben in SMACC des Konzept der Vertragsrechtskraft eingeführt, um Anbahnung und Verbindlichkeit eines Vertrages abzutrennen. In vielen Anwendungsfällen haben wird festgestellt, dass der Vertragsrechtskraft eine besondere Bedeutung zufällt, und dass hinsichtlich des Zeitpunktes und der Vorbedingungen Flexibilität erforderlich ist.

Insbesondere bei Online-Geschäften kann die Bekräftigung von der Auslieferung einer Ware oder Beginn einer Bereistellung abweichen. Vor der Bekräftigung besteht die beiderseitige Möglichkeit eines bedingungslosen Rücktritts. Dies gilt auch bei teilweise erfüllten Vertragsbedingungen, solange diese rückgängig gemacht oder kompensiert werden können.

Beispiele:

  • Vertragsunterzeichnungen (vorgezogene Bekräftigung)
  • Probezeiträume (verzögerte Bekräftigung)

Sinngemäß handelt es sich um die effektive Unterzeichnung und Herstellung der beiderseitigen Verbindlichkeit eines Vertrages. Die Bekräftigung wird meisten mit der vollständigen oder teilweisen Erfüllung von Vertragsbedingungen ausgelöst, z.B. Zahlungseingang, Beginn oder Vollendung einer Lieferung.

Die Rechtskraft wird durch die Ausgabe einer Rechnung oder Quittung angezeigt. Damit ist der Vertrag vom Stornierungs- in den Kündigungsmodus übergegangen. Forderungen von Rechnungen (sowie Abzahlungen) sind im Gegensatz zu Vorkasseforderungen (bzw. Anzahlungen) verbindliche Forderungen. Verbindliche Forderungen sind notfalls mit rechtlichen Schritten durchzusetzen, falls sie durch kompensierende Forderungen bei einer Kündigung nicht aufgehoben werden. 

Umsetzung

Die Bekräftigung eines Vertrages ist eine Aufgabe des Buchungsanbieters. 

   
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