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Unter Förderungen werden bezuschusste Lieferungen verstanden. Bei der Förderung tritt der Kunde die Finanzierung für eine Leistung des Lieferanten oder eine Teil davon an eine fördernde Insitution ab. Dazu müssen die Leistungen als auch die Kunden bestimmte Kriterien im Hinblick auf die Zielsetzung der Förderung erfüllen.

Hintergründe

Förderungen sind meisten politisch motiviert. Der Gedanke von Förderungen ist die Unterstützung von Leistungen, die neben dem zunächst eigennützigem Zweck des Kunden oder des Lieferanten einen sekundären Zweck oder Effekt im Hinblick auf die Zielsetzung der Förderung verfolgen. Es handelt sich oftmals um Leistungen, die nachhaltig dem ökonomischen, ökologischem oder sozialen Gleichgewicht beitragen.

Als Förderer treten meistens staatliche Institutionen, Institutionen des Sozialswesen, Stiftungen oder Versicherungen in Erscheinung. Beispiele für Förderungen sind:

  • Leistungen zur Prävention vor Folgeaufwendungen
  • Förderung minderbemittelter sozialer Gruppen
  • Talenteförderung
  • Förderung von Lieferanten (Wirtschaftsförderung)
  • Werbemaßnahmen
  • Notlagen und Versicherungsleistungen

Im Bereich von Dienstleistungen spielt die geförderte Finanzierung oftmals eine Rolle. Dabei werden besondere Anforderungen an die Abrechnungsprozesse des Lieferanten gestellt. In SMACCware gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung Förderungen. 

Bei Förderungen gibt es neben der Beziehung Kunde-Lieferant eine weitere Beziehung des Kunden oder Lieferanten zum Förderer. Beide Beziehungen müssen in Einklang gebracht werden, wodurch der Gesamterfolg zusätzlichen Aufgaben und Risiken unterliegt.

Szenarien mit Risiken

Ein Risiko liegt dann vor, wenn der Förderer eine Kostenübernahme erst nach Leistungserbringung vollzieht, um die Erfüllung der Förderkriterien sicherzustellen. Dies betrifft Leistungen, wo die Leistungserbringung bestimmten Beeinträchtigungen unterliegen kann, welche vom Kunden oder Lieferanten verursacht werden können.

Die grundlegenden Szenarien ergeben sich aus der Risikoübernahme und der Antragstellung. Sie werden in folgender Tabelle dargestellt:

 

Risiko beim Kunden.

Risiko beim Lieferanten.

Der Kunde verhandelt mit dem Förderer um die Erlangung der Förderung. 

Fall 1: Der Lieferant fordert vom Kunden und der Kunde fordert vom Förderer

Fall 2: Der Lieferant fordert vom Kunden. Der Kunde wird von der Komplettzahlung gegen über dem Lieferanten freigestellt.

Der Lieferant verhandelt mit dem Förderer um die Erlangung der Förderung.

Fall 3: Der Lieferant fordert vom Kunden und vom Förderer. Der Lieferant behält sich die Komplettforderung gegenüber dem Kunden vor.

Fall 4: Der Lieferant fordert vom Kunden und vom Förderer.

Fall 1

Dieser Fall ist die häufigste und einfachste Erscheinung von Förderungen. Die Förderung ist ausschließlich Angelegenheit des Kunden. Der Lieferant tritt mit dem Förderer nicht primär in Beziehung. Er muss nicht zwingend Kenntnis über die Förderfähigkeit seiner Leistungen haben. Oftmals ist der Lieferant in seinem Interesse daran beteilt, die Förderfähigkeit herzustellen, um mit dieser auch zu werben.

Fall 2

Der Fall ist ähnlich mit dem Fall 1. Der Lieferant fordert den gesamten Betrag für die Leistung vom Kunden. Dem Kunden wird aber das Recht eingeräumt, bei Ausfall der Förderung nur den Eigenanteil (nicht geförderten Anteil) zu zahlen. Der Kunde muss dazu aber die Förderverhandlung durchführen und zu einem Ergebnis bringen. Der Lieferant sieht bei Ausfall von seiner Gesamtforderung ab, wozu er vom Kunden einen Absagebescheid verlangen kann. Abrechnungstechnisch wird sein teilweiser Rücktritt von seiner Forderung durch ein Nachberechung mit Gutschrift bekundet.

Fall 3

Dieser Fall ist mit den Fall 2 ähnlich. Allerdings überträgt der Lieferant das Risiko der Förderzusage an den Kunden, indem er bei Ausfall der Förderung den Betrag vom Kunden fordert (bzw. fordern kann). Diese Vertragsbedingung muss der Kunden bei Bestellung der Leistung zustimmen. Dies wird abrechnungstechnisch durch eine Kaution oder durch eine Nachberechnung realisiert. Mittels Kautionen kann der Lieferant das Zahlungsausfallrisiko und damit das Forderungsmanagement umgehen.

Fall 4

Die Förderung ist Angelegenheit des Lieferanten. Der Kunde tritt mit dem Förderer nicht direkt in Verbindung und muss nicht zwingend Kenntnis über die Förderung der von ihm bestellten Leistung haben. Der Lieferant rechnet gegenüber dem Förderer (und Eigenanteil gegenüber dem Kunden) ab. Er trägt das Risiko für die Förderzusage. Der Lieferant hat aber mit dem Förderer meistens eine vertragliche Beziehung.  

In vielen Fällen muss der Kunde mit persönlichen Informationen oder Auskünften zur Förderfähigkeit beitragen. Dadurch wird der Lieferant sein Leistungsangebot auf Kundengruppen eingrenzen, bzw. den Eigenanteil für Kundengruppen verschieden ausprägen.

 

Mittel zur Umsetzung

In den Fällen 3 und 4 nimmt der Lieferant die Antragstellung und Forderung des geförderten Anteils vor. Neben der Abrechnung gegenüber dem Kunden muss er in erster Linie eine Abrechnung gegenüber dem Förderer durchführen. Grundlegen kann dies bewerkstelligt werden durch einen externen Abrechnungsprozess oder die Führung des Förderers als Kunden in SMACCware. Durch SMACCware werden insbesondere folgende Lösungen anbeboten:

  • Gutscheine: Der Förderer kauft Gutscheine, welche vom Kunden für förderfähige Leistungen eingelöst werden.
  • Buchungsanbieter: Buchungsanbieter können den Förderanteil beim Sponsor verbuchen, wenn sie ihrerseits die Förderfähigkeit feststellen. Die Abrechnungsprozesse gegenüber dem Förderer können dementsprechend innerhalb oder außerhalb des SMACCware Kernsystems ablaufen.
    • Der Buchungsanbieter erzeugt neben den Rechnungspositionen des Kunden per Cross-Rating direkt Rechnungspositionen (Raten) beim Förderer.
    • Der Buchungsanbieter erzeugt für den Förderanteil des Gesamtbetrages ein negatives Guthaben auf dem Bonusguthaben. Der verbleibende Eigenanteil verbleibt beim Kunden. Der Ausgleich des Bonusguthaben erfolgt durch den Förderer durch eine entsprechende Abrechnung. Dies kann durch einen gesonderten Buchungsanbieter für den Bonusausgleich erfolgen.
    • Der Buchungsanbieter rechnet in spezifischen Datenstrukturen außerhalb des SMACCware Kerndatenmodells ab. Die Abrechnungsprozesse können als eigenständige Applikation oder als SMACCware Applikationserweiterung realisiert werden.

Fälle 2 und 3 erfordern die Realisierung einer zusageabhängigen Buchung, weil die Risikoübernahme nicht dem Verhandlungspartner entspricht. Oftmals wird die Zusage erst nach Abschluss der Leistung erteilt, weil der Förderer sicher gehen will, dass die Leistung entsprechend der Förderbedingungen korrekt erbracht wurde. Für die Umsetzung in SMACCware kommen folgende Mittel in betracht.

  1. Verkehrdatensätze: Die Förderungszusage oder -absage erzeugt oder aktiviert einen speziellen Verkerhsdatensatz, der in die Buchung eingeht.
  2. Options- oder Zusatzprodukte: Die Förderungszusage oder -absage wird durch die Bestellung eines speziellen Produktes gebucht.
  3. Änderung von Buchungseinstellungen: Buchungsanbieter können die nachträgliche Änderung von Buchungseinstellungen zulassen, weil sie selbst festlegen, wann welche Buchungseinstellungen änderbar sind. Grundlegend sind Buchungseinstellungen nur bei der Bestellung änderbar und wenn dies duchr produkte freigegeben wurde. Buchungsanbieter, die eine nachträgliche Änderung zulassen müssen in eigener verantwortung eventuell bereits erfolgte Buchungen revidieren oder korrigieren.
  4. Abbruchmodis: Die Förderungszusage oder -absage wird durch einen der vordefinierten Abbruchgründe im Buchungsanbieter umgesetzt.
  5. Service-abhängiges Rating: Die Förderungszusage oder -absage wird durch eine Einstellung im Service und ein davon abhängige Buchung umgesetzt.
   
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